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Institutionen

Wer etwas veranstaltet.

Allgemeines

Eine Institution ist gekennzeichnet durch einen innerhalb einer Systeminstanz eindeutigen Kurznamen, eine Bezeichnung, eine Bildmarke sowie eine Domain.

Eine Institution setzt sich aus Einrichtungen zusammen.

Einer Institution ist im Besitz von Gebäuden bzw. hat das Nutzungsrecht an (Teilen von) Gebäuden.

Des weiteren werden auf Ebene einer Institution die Bezeichnung von Lehr- und Prüfungsformaten verwaltet, z.B. "Vorlesung", "seminaristischer Unterricht", "schriftliche Prüfung".

Hinweis: Die Definition der Begriffe sind in der Regel Bestandteil von allgemeinen Prüfungsordnungen einer Einrichtung.

Einrichtung

Eine Einrichtung ist gekennzeichnet durch einen innerhalb einer Institution eindeutigen Kurznamen und eine Bezeichnung.

Einer Einrichtung sind Personen als Mitglieder zugeordnet. Eine Person kann Mitglied mehrerer Einrichtungen sein. Innerhalb einer Einrichtung ist eine Mitglied über einen Kurznamen eindeutig gekennzeichnet. Zugriffsrechte auf verschiedene Elemente sind auf Ebene der Mitglieder geregelt, d.h. ein Mitglied kann in einer Einrichtung "Admin" sein, in einer anderen Einrichtung nicht.

Einer Einrichtung sind Räume zugeordnet. Eine Raumzuordnung umfasst dabei Rechte, z.B. die "Heimateinrichtung".